Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.1992

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91   

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https://dejure.org/1991,590
BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 1 StPO; § 6 StPO; § 24 GVG; § 74 Abs. 1 GVG
    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem erstinstanzlichen Verfahren, für das eine Zuständigkeit des Landgerichts nicht gegeben ist

  • Wolters Kluwer

    Verbindung einer Anklage mit einem anhängigen Verfahren - Berufung - Zulässigkeit der Anklage - Zuständigkeit des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GVG § 24, § 74 Abs. 1; StPO § 4
    Unzulässige Verbindung von LG-Anklage und Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 172
  • NJW 1992, 1775
  • MDR 1992, 388
  • NStZ 1992, 342
  • NStZ 1992, 548 (Ls.)
  • StV 1992, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Jede der beiden Alternativtaten ist eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO; unabhängig davon, ob eine eindeutige Verurteilung wegen einer dieser Taten oder eine mehrdeutige Verurteilung im Wege einer - hier zulässigen - Wahlfeststellung erfolgen soll, bedarf es einer Anklage hinsichtlich beider Alternativtaten (BGHSt 32, 146).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Denn da der Tatbegriff des § 264 StPO derselbe wie in Art. 103 Abs. 3 GG ist (BVerfGE 45, 434; BGH aaO S. 150; vgl. auch Schlüchter JZ 1991, 1057, 1059), muß durch einen Freispruch klargestellt werden, daß die Strafklage hinsichtlich des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage in Tateinheit mit Strafvereitelung (Tat vom 28. August 1989) verbraucht und ein neues Verfahren bezüglich dieser "Tat" nicht mehr zulässig ist (vgl. auch Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. Rdn. 21 und Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Rdn. 13, je zu § 260).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    In der Ladung zur Hauptverhandlung hat es erklärt: "Das Verfahren wird insgesamt nach erstinstanzlichen Grundsätzen durchgeführt werden (vgl. BGHSt 36, 348)".
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Dafür, ob eine große Strafkammer beim Landgericht als Berufungs- oder als erstinstanzliches Gericht entschieden hat, ist aber nicht der Wille oder die Erklärung der Strafkammer, sondern allein die verfahrensrechtliche Situation maßgebend (BGHSt 34, 159, 164).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90 - ausgesprochen, daß es eine unzulässige Umgehung des Gesetzes wäre, wenn ein Amtsgericht einem Landgericht nur deswegen ein bei ihm anhängiges Verfahren vorlegen würde, damit dieses dann ein bei ihm anhängiges Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren überleiten könnte (BGHSt 37, 15, 19/20).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    aa) Es kann offenbleiben, ob die rechtliche Überprüfung der Abgabe eines Verfahrens durch die Berufungsstrafkammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob die Überprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Wenn verschiedene Taten im prozessualen Sinn zum Gegenstand zweier Anklagen gemacht werden, wovon nur eine begründet, aber die jeweils andere unbegründet ist, wird nämlich auch zur Klarstellung der Reichweite des Strafklageverbrauchs ein Teilfreispruch hinsichtlich des überschießenden Teils erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 173; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635 f.; NK-StGB/Frister, 5. Aufl., Nachbem.
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1757
BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91 (https://dejure.org/1992,1757)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1992 - 4 StR 638/91 (https://dejure.org/1992,1757)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91 (https://dejure.org/1992,1757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerungsrecht - Angehörige eines Angeklagten - Mitangeklagter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3
    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweisperson - Zeugnisverweigerungsrechte

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1118
  • MDR 1992, 593
  • NStZ 1992, 291
  • StV 1992, 145
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Wie der Umstand der fehlenden Schadenswiedergutmachung zu bewerten ist, ist dabei nach Lage des Einzelfall zu beurteilen (BGHSt 34, 345; vgl. auch Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 36 a).
  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    In seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90 (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) - hat der Bundesgerichtshof aber bereits die bis dahin in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung aufgegeben, das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, bestehe auch noch nach rechtskräftigem Abschluß des gegen den angehörigen Beschuldigten geführten Verfahrens.
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Zwar hat der Bundesgerichtshof früher angenommen, daß das Zeugnisverweigerungsrecht - das in einem Verfahren gegen mehrere Beschuldigte in vollem Umfang auch dann gegeben ist, wenn der Zeuge nur Angehöriger eines von ihnen ist (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 52 Rdn. 11 mit weit. Nachw.) - auch dann fortbestehe, wenn der beschuldigte Angehörige des Zeugen verstorben ist (vgl. etwa BGH StV 1981, 117; 1984, 405).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 550/86

    Zumutbarkeit einer widersprüchlichen Aussage - Rückgabe von entwendeten Steinen

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Zwar wäre bei einem den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten eine solche Erwägung grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 3; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 46 Rdn. 29 a mit weit. Nachw.).
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76

    Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Die Strafkammer hat zutreffend den Vermögensschaden der geschädigten Banken bereits darin erblickt, daß deren Vermögen durch die täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung gefährdet worden ist; sie glaubten, Handelswechsel zu erhalten, während es sich in Wahrheit um Finanzwechsel gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 2028; BGH NStE Nr. 20 zu § 263 StGB; Urteil des Senats vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78).
  • BGH, 15.03.1979 - 4 StR 652/78

    Missbräuchliche Diskontierung von Wechseln zu Lasten des Arbeitgebers -

    Auszug aus BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
    Die Strafkammer hat zutreffend den Vermögensschaden der geschädigten Banken bereits darin erblickt, daß deren Vermögen durch die täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung gefährdet worden ist; sie glaubten, Handelswechsel zu erhalten, während es sich in Wahrheit um Finanzwechsel gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 2028; BGH NStE Nr. 20 zu § 263 StGB; Urteil des Senats vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96 sowie BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 und 9).

    Als Fallgruppen sind in der Rechtsprechung anerkannt die Fälle des endgültigen Abschlusses des Verfahrens gegen den Mitbeschuldigten durch dessen rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96, 101), seinen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder seinen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten;

    Zwar ist anerkannt, dass eine zwischen dem angehörigen Zeugen und dem Angeklagten über einen vormals mitbeschuldigten Angehörigen bestehende Verbindung durch prozessuale Entwicklungen gelockert sein kann und deshalb eine Zubilligung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht mehr rechtfertigt; dies gilt namentlich nach Ableben des früheren Mitbeschuldigten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7), nach dessen rechtskräftiger Verurteilung (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, BGHSt 38, 96, 100 ff.) oder rechtskräftigem Freispruch (BGH, Urteil vom 4. Mai 1993 - 1 StR 921/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) und nach erfolgter Verfahrenseinstellung gemäß § 154 StPO mit Blick auf eine rechtskräftige Verurteilung im Bezugsverfahren (BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 5 ff.).
  • BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt mit dem rechtskräftigen Freispruch des angehörigen Beschuldigten (im Anschluß an BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] = NJW 1992, 1116 und BGH, NJW 1992, 1118 = NStZ 1992, 291).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 270/92

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Diese Rechtsprechung hat aber zwischenzeitlich - noch vor der Hauptverhandlung vor dem Landgericht - eine wesentliche Einschränkung erfahren (vgl. BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]; BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291; BGH StV 1992, 1; vgl. auch Fischer JZ 1992, 570 ff).

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt beim Tod des angehörigen Beschuldigten (BGH StV 1992, 145, 146 = NStZ 1992, 291) und bei rechtskräftigem Abschluß des gegen den angehörigen Beschuldigten geführten Verfahrens (BGHSt 38, 96 ff [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]).

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch

    Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92

    Zur inhaltlichen Begründung der Revision durch den Revisionsführer bei vermisster

    Die auf die Nichtvernehmung zweier Zeugen gestützten Rügen, mit denen die Zubilligung von Zeugnisverweigerungsrechten nach § 52 Abs. 1 StPO zugunsten von Angehörigen eines verstorbenen und eines rechtskräftig abgeurteilten früheren Mitbeschuldigten im Gegensatz zur neuen, nach der Hauptverhandlung vor dem Landgericht geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 96; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) beanstandet wird, scheitern - der Auffassung des Generalbundesanwalts entsprechend - an § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
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